Allgemeine Geschäftsbedingungen der FaceCraft GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die die FaceCraft GmbH (nachfolgend „FaceCraft“) für den Kunden erbringt.
Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftrag des Kunden von FaceCraft mündlich, schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurde.
Mit der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert, sofern nicht anders vereinbart.
Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sind schriftlich oder per E-Mail zu treffen.
Begriffsbestimmungen
Fotografische Arbeiten: Der Begriff „Fotoarbeiten“ bezeichnet das Ergebnis der von FaceCraft für den Kunden gemäß der Vereinbarung zwischen den Parteien durchgeführten Arbeiten. Zu den fotografischen Arbeiten gehören auch Videoproduktionen.
Fotografie- und Videoproduktionsstudio: Das Foto- und Videoproduktionsstudio „FaceCraft“ ist derjenige, der mit der Durchführung der fotografischen Arbeiten beauftragt wird. Die Begriffe „Fotograf“ und „Videoproduzent“ in diesen AGB beziehen sich selbstverständlich auf Personen beiderlei Geschlechts.
Auftraggeber: Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit bei FaceCraft bestellt. Der Begriff „Kunde“ in diesen AGB bezieht sich selbstverständlich auf Personen beiderlei Geschlechts.
Parteien: Die „Parteien“ sind FaceCraft Derrer und der Kunde.
Kopie oder Vervielfältigung der fotografischen Arbeit: Als „Kopie der fotografischen Arbeit“ oder „Vervielfältigung“ gilt jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, USB-Stick, Computerfestplatte etc.) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Websites).
Gegenstand und Umfang der fotografischen Arbeit
Der Gegenstand der bestellten fotografischen Arbeit wird im Vertrag festgelegt.
Die technische und künstlerische Gestaltung der fotografischen Arbeit liegt im alleinigen Ermessen von FaceCraft. Insbesondere haben das Fotostudio und die verantwortlichen Fotografen das alleinige Recht, über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu entscheiden.
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die fotografische Arbeit
a) digital
b) in Farbe und schwarz/weiß
FaceCraft führt die fotografischen Arbeiten grundsätzlich persönlich aus. FaceCraft ist jedoch berechtigt, sich Hilfspersonen seiner Wahl zu bedienen. Kann FaceCraft aufgrund von Umständen, die es nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, plötzliche Erkrankung, Unfall etc.), die Fotoarbeiten nicht zum vereinbarten Termin durchführen, so wird es die Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und einen Ersatzfotografen vorschlagen, sofern dies für FaceCraft zumutbar ist und die Kunden damit einverstanden sind.
Die für die Durchführung der fotografischen Arbeiten erforderlichen Aufnahmegeräte werden von FaceCraft zur Verfügung gestellt.
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die für die fotografische Arbeit benötigten Orte, Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Verschiebt der Kunde einen Aufnahmetermin weniger als zwei Tage vor dem Termin auf einen späteren Zeitpunkt oder kommt der Kunde seinen Verpflichtungen, z.B. nach Ziffer 3.6, nicht nach, so hat FaceCraft Anspruch auf Ersatz der bereits entstandenen Kosten (einschließlich Fremdkosten). Darüber hinaus hat FaceCraft einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50 % der vom Kunden geschuldeten vertraglich vereinbarten Vergütung. Ist die Vergütung nicht pauschal vereinbart, ist FaceCraft berechtigt, dem Kunden die tatsächlich aufgewendete Zeit in Rechnung zu stellen sowie eine Vertragsstrafe von CHF 500.
Die Regelung unter Ziffer 3.7 gilt auch dann, wenn eine Aufnahmesession vom Kunden weniger als zwei Tage vor Beginn der Aufnahmesession aufgrund ungünstiger Witterungsverhältnisse auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird.
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von FaceCraft in Luzern, Grossmatte Ost 24B, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wünscht der Kunde die Zusendung der gefertigten Fotoarbeiten oder von Kopien dieser Arbeiten (physisch oder elektronisch), so trägt der Kunde das Transportrisiko.
Honorar
Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar zuzüglich Spesen ist – sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar.
Bei nicht fristgerechtem Eingang von Vorauszahlungen ist FaceCraft berechtigt, sofern vertraglich vereinbart, andere Termine für die bereits reservierten Termine zu vergeben. FaceCraft hat den Kunden hierüber mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.
Bei Zahlungsverzug wird FaceCraft maximal drei Mahnungen verschicken. Für die zweite und jede weitere Mahnung wird eine Gebühr von CHF 30 erhoben. Zahlt der Kunde nach der dritten Mahnung nicht fristgerecht, werden betreibungsrechtliche Massnahmen oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Zudem wird bei verspäteter Zahlung ein Verzugszins von 5 Prozent erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden und Kosten bleibt vorbehalten.
Haftung und Gewährleistung
FaceCraft haftet, auch für Mängel, nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten aller Mitarbeiter und Hilfspersonen.
FaceCraft haftet auch nicht für nicht eingeholte Einwilligungen Dritter, die Teil der vom Kunden gewünschten fotografischen Arbeit sind (vgl. Ziffern 6.5 und 6.7).
Der Kunde hat Mängel innerhalb von sechs Kalendertagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich und detailliert zu rügen, andernfalls gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden.
Bei rechtzeitig gerügten Mängeln hat der Kunde nur Anspruch auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist sie unverhältnismäßig, kann FaceCraft dem Kunden auch eine Herabsetzung der Vergütung oder des Kaufpreises gewähren oder bei erheblichen Mängeln die Rückgängigmachung des Vertrages anbieten. Ein Wahlrecht des Kunden besteht nicht. Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Werden Druckbilder zur Verfügung gestellt, so sind diese vom Kunden sorgfältig zu behandeln und rechtzeitig an FaceCraft zurückzugeben.
Bei Beschädigung von Originalbildern ist Schadenersatz geschuldet, bei Verlust schuldet der Kunde FaceCraft mindestens CHF 500 als Entschädigung. FaceCraft behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vor.
Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
a. Generell
Der Kunde darf die Fotoarbeiten nur zu dem mit FaceCraft vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Dauer nutzen. Ist ein solcher Zeitraum nicht vereinbart, so richtet sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrags. Eine vertragswidrige Nutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 150 % der vertraglich vereinbarten Vergütung an FaceCraft. Ist die Höhe der Vergütung vertraglich nicht festgelegt, schuldet der Kunde in diesem Fall FaceCraft eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 CHF.
Nur der Kunde ist berechtigt, die fotografische Arbeit im Rahmen der mit FaceCraft getroffenen Vereinbarung zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten ein Nutzungsrecht an der fotografischen Arbeit einzuräumen, es sei denn, dies ist schriftlich vereinbart.
Der Kunde ist verpflichtet, den Namen des Fotografen/Videoproduzenten bei der mit FaceCraft vereinbarten Nutzung des Werkes in geeigneter Weise zu nennen. Dies erfolgt durch das Zeichen © vor dem Namen des Fotografen/Videoproduzenten oder durch einen ähnlichen, mit dem Fotografen/Videoproduzenten vereinbarten Hinweis (z.B. „Alle Rechte vorbehalten FaceCraft GmbH. Fotograf/Videoproduzent: Name“). Wird der Hinweis unterlassen, schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Vertragsstrafe von CHF 500.
Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
b. Rechte Dritter
Hat der Kunde FaceCraft mitgeteilt, dass im Rahmen der Erbringung der Fotoarbeiten (bestimmte) Personen fotografiert werden sollen, so stellt der Kunde sicher, dass diese Personen in die Aufnahmen von sich und die anschließende Nutzung der Fotoarbeiten im Rahmen des Vertragszwecks nachweislich eingewilligt haben.
Überlässt der Kunde FaceCraft Gegenstände und/oder Geräte oder benennt er bestimmte Orte, die Gegenstand der fotografischen Arbeit sein sollen, so hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass der Erstellung der fotografischen Arbeit und ihrer späteren Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Bei einem Verstoß gegen die in den beiden vorstehenden Absätzen genannten Pflichten verpflichtet sich der Kunde, FaceCraft alle Zahlungen (z.B. Schadensersatz) zu erstatten, die das Fotostudio gegebenenfalls zugunsten der Berechtigten zu leisten hat, und es von allen Kosten freizustellen, die im Zusammenhang mit der Regelung des Sachverhalts entstehen (z.B. Kosten für einen Vergleich oder ein Gerichtsverfahren).
Nutzung der fotografischen Arbeiten durch FaceCraft
FaceCraft bzw. der verantwortliche Fotograf ist Urheber der fotografischen Arbeiten und behält alle Rechte, soweit diese nicht vertraglich zur ausschließlichen Nutzung an den Kunden übertragen wurden.
FaceCraft ist berechtigt, das Bildmaterial unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt, in veränderter oder unveränderter Form zu speichern, zu bearbeiten und zu veröffentlichen, soweit es nicht für eine externe kommerzielle Nutzung bestimmt ist. FaceCraft hat das Recht, das Bildmaterial zu nutzen
a) auf seinen Webseiten
b) auf allen Social Media Kanälen, auf denen FaceCraft vertreten ist
c) in Arbeitsmappen
d) in und um sein Produktionsstudio
e) in Galerien und Ausstellungen
zu Informations- und Werbezwecken.
Soweit Rechte am eigenen Bild betroffen sind, erteilt der Kunde seine jederzeit widerrufliche Einwilligung zur Nutzung und Veröffentlichung seiner Bildrechte für die vorgenannten Zwecke. Diese Einwilligung wird von FaceCraft im Vertrag eingeholt.
Die Zustimmung des Kunden ist auch für jede weitere Nutzung erforderlich.
Schutz der Daten
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten der Vertragserfüllung bzw. der Vertragsanbahnung dient. Eine vom Kunden oder von Dritten erteilte Einwilligung, insbesondere in die Verarbeitung und Veröffentlichung von Bildrechten, kann jederzeit schriftlich gegenüber FaceCraft widerrufen werden.
Die Art und Weise, wie FaceCraft personenbezogene Daten verarbeitet, ist in der Datenschutzerklärung der FaceCraft GmbH unter https://thefacecraft.com/de/about-us/ nachzulesen. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Datenschutzgesetz (DSG) bzw. die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO).
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Referenzen
FaceCraft ist jederzeit berechtigt, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für den Kunden erstellten Fotoarbeiten hinzuweisen, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), auf Messen und in Gesprächen mit potentiellen Kunden. Der Widerruf der Zustimmung zur Nutzung der Bildrechte durch den Kunden oder die verlangte Geheimhaltung bezüglich der Namensnennung des Kunden bleiben vorbehalten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.
Luzern, 27. Oktober 2022